WA 15 Die Wild

Bei der Wild handelt es sich um eine naturräumliche Ausschlusszone, die eigentlich nicht von der NÖ Landesregierung als mögliche Windkraftfläche ausgewiesen und von der Gemeinde umgewidmet hätte werden dürfen.

Abb. Naturräumliche AusschlusszoneDurch großen Druck der beiden beteiligten Aktiengesellschaften EVN und WEB, mit mangelhaften Gutachten und falschen Schlussfolgerungen sowie politischen Interventionen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene wird versucht, dieses Projekt unbedingt durchzuziehen.

So wurde auch der eindeutige Einspruch des Bundesheeres unter BM Klug nach weiteren Intervention beim nachfolgenden BM Doskocil widerrufen.

Eine neutrale Information der Bevölkerung durch die Gemeinden ist nicht zu erwarten, da sich diese durch die Unterzeichnung von Verträgen, welche auch die Entscheidungsfreiheit in Frage stellen, den beiden Betreibergesellschaften unterworfen haben.

Von der Gemeinde Göpfritz wurde beschlossen, eine Volksbefragung betreffend Zustimmung zur Errichtung erst nach der erfolgten UVP durchzuführen.

Bewahren und schützen wir unser grünes Kapital „Waldviertel“!

Foto: IG Waldviertel

Das Foto zeigt den freien Blick von Merkenbrechts Richtung Göpfritz, im Juli 2020 ist dieser noch unverstellt. Wenn dies in Zukunft so bleiben soll, müssen wir uns aktiv dafür einsetzen.

Und zwar JETZT!

Sagen wir NEIN zum Bau von Windenergie-Industrieanlagen im Waldgebiet der Wild.

Bürger aus den vom Projekt betroffenen Orten haben das Recht, die Forderungen der Bürgerinitiative „Rettet die Wild“ mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.
Unterschriftenliste und weitere Infos: Andrea Neuwirth (andrea.neuwirth25@gmail.com, Tel. 02847/3739).

Zusätzlich erwirkt jede persönliche schriftliche Stellungnahme eine Parteistellung in diesem Verfahren (wenn keine Stellungnahme erfolgt, geht das individuelle Recht auf Parteistellung verloren!).

Adresse für persönliche schriftliche Stellungnahmen:
Amt der NÖ Landesregierung,
Abteilung Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Betreff: Windpark Wild WST1-UG-7-2018

Die Einwendungen sollten möglichst alle Immissionen umfassen und können diese Problem-Themen beinhalten:

  • Negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Lärm während der Errichtung und während des Betriebes
  • Infraschall durch den Betrieb (Rotorblätter)
  • Belästigungen aller Art, z. B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und Staubentwicklung, (20.000 LKW zur Bauzeit), ständiges Verkehrsaufkommen durch neues Straßennetz in der Wild
  • Schattenwurf
  • Eisabfall, Betretungsverbot, gegebenenfalls die Unmöglichkeit eigene Grundstücke während der Vereisung zu erreichen 
  • Brandgefahr
  • Lichtverschmutzung
  • Entwertung des Naherholungsraumes, Störung auf den Wanderwegen usw.
  • Verringerung der Wertschöpfung aus regionaler (Land-) Wirtschaft
  • Wertverlust von Immobilien, Minderung von Mieteinnahmen
  • Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes
  • Gefährdung und Tötung von Vögel und Fledermäusen
  • Nichtbeachtung des Wildtierkorridors

Warum eine persönliche Stellungnahme schreiben:
Der gute Ruf der Windkraft wird bei den Projekt in der Wild klar missbraucht.
Hier wird die Gesundheit (Lärm, Schattenwurf, Infraschall) der Anrainer aufs Spiel gesetzt,
Natur-, Wasser- und Bodenschutz mit Füssen getreten.

Wald und Landschaft dürfen nicht unter die Räder kommen!
Da seitens der Gemeinde keine umfassende Information erfolgt bitte auch „die anderen“ informieren – in der Familie, im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft!

Achtung die Zeit drängt:

Die Frist endet am 21. Juli 2020 (bei Einschreiben – Poststempel, bei Abgabe persönlich – Eingangsstempel!).

Engagierte und besorgte (Naturschutz-)Aktive, die in keiner vom gegenständlichen Projekt betroffenen Orte leben, erwirken zwar keine Parteistellung, haben aber ebenfalls das Recht eine Stellungnahme an angeführte Adresse zu verfassen.