Schattenwurf

Der von den drehenden Rotoren der Windkraftanlagen verursachte Schattenwurf wird als Belästigung empfunden, wenn die Einwirkung eine gewisse Zeitdauer überschreitet.
Die Schattenwurfdauer darf höchstens 30 Stunden pro Jahr bzw. längstens 30 Minuten pro Tag betragen.

Schattenwurf WA 15
Quelle: Auszug UVE 4.3.1. Mensch, Gesundheit und Wohlbefinden

Der Schattenwurf durch den geplanten Windpark Wild übersteigt an den Immissionspunkten in Göpfritz und Dietmannsdorf die Richtwerte weshalb Belastungen auftreten.
Der Grenzwert von 8 Stunden wird an den Immissionspunkten1, 2 und 3 überschritten.
Auf Grund der angeführten Schattenwurfüberschreitungen im Bereich des theoretischen bzw. des realistischen Schattenwurfs sind Maßnahmen zur Reduktion des Schattenwurfs erforderlich.
Aus schattenwurftechnischer Sicht werden daher die gesamten Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Mensch als mittel eingestuft.