Eisabfall

Das Betreten des Waldes ist bei Eisabfallgefahr verboten. Zahlreiche Hinweisschilder. (mindestens 10 Stück) bei jedem Zugangsweg sowie 23 Ständer mit Warnleuchten sollen auf das Betretungsverbot hinweisen.

Dieses Verbotsschild verweist auf allen Zugangswegen in das Waldgebiet der Wild auf die Gefahr des Eisabfalls.
Somit ist es nicht mehr möglich, jederzeit einen Winterspaziergang durch die idyllische Wild zu unternehmen.

 

 

Im Umkreis von 300 Meter auf allen Zuwegungen wird auf die Gefahr nochmals hingewiesen (mindestens 23 solche Anlagen werden aufgestellt).
Da blinkende Gelblicht führt nicht nur bei Jägern sondern auch beim Wild zur Beunruhigung.