Aktuelles WA 01

Status Windpark Sallingberg

10 Jahre Verfahren, 3 Jahre Baustelle und keine einzige Kilowattstunde Strom

Mag. Benedikt Abensperg und Traun stellt die Pläne im Jänner 2013 erstmals der Öffentlichkeit vor. In seinem Wald zwischen Grainbrunn, Moniholz und Waldhausen sollen 6 Windkraftanlagen der Type Vestas V126 errichtet werden. Die Gesamthöhe der Anlagen soll 200 Meter betragen. Die Nennleistung wird mit insgesamt 19,80 MW angegeben und liegt damit knapp unterhalb der zu diesem Zeitpunkt gültigen Schwelle für ein Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren (UVP) von 20 MW.

Abensperg und Traun verspricht im Zuge der Projektpräsentation das Vorhaben gegen den Willen der örtlichen Bevölkerung nicht umsetzen zu wollen.

Kurz darauf, am 22.02.2013, beschließt der Gemeinderat von Sallingberg einen Servitutsvertrag mit Abensperg und Traun. Laut diesem Vertrag erhält die Gemeine jährlich mindestens 10.000 EUR pro Windkraftanlage als Entschädigung für die Benützung von öffentlichen Straßen und Wegen der Gemeinde. In Wahrheit ist jedoch für die Zufahrt, zur Errichtung und für den laufenden Betrieb aller 6 Windkraftanlagen, überhaupt kein öffentlicher Weg der Gemeinde erforderlich. Gemäß den Projektsplänen erfolgt die Zufahrt ausschließlich über die Landesstraße L8259 und private Forstwege. Lediglich für die Kabelverlegung wird öffentliches Gut der Gemeinde in geringem Ausmaß in Anspruch genommen. Hierfür erfolgt jedoch die Vergütung gemäß dem NÖ Gebrauchsabgabengesetz. Es stellt sich daher die Frage: „Worin besteht die Leistung der Gemeinde?“

Mit sogenannten Servitutsverträgen bzw. Gestattungsverträgen wird sich das Wohlwollen der Gemeinde und ein entsprechendes Stimmverhalten der beschlussfassenden Organe erkauft. Ein demokratiepolitisch äußerst bedenklicher Vorgang wurde durch die Windkraftindustrie in Niederösterreich salonfähig und zur gängigen Praxis!

Die Nachbargemeinde Waldhausen erhält jährlich 5.000 EUR pro Windkraftanlage und hat dafür der Reduktion des, gemäß NÖ Raumordnungsgesetz vorgesehenen, Abstandes zu Nachbargemeinden von 2.000 auf 1.200 zum nächstgelegenen Wohnbauland beschlossen. Dies erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 16.06.2014 ohne Diskussion und ohne Information und Beteiligung der direkt betroffenen Anrainer. Für die KG Hirschenschlag beträgt die Reduktion bis zu 1.260 Meter, da hier noch eine Siedlungserweiterung ermöglicht werden soll. Im gesamten östlichen Teil von Rappoltschlag werden hingegen zukünftig kaum mehr neue Widmungen möglich sein. Der Hauptort Waldhausen liegt nur 1.600 vom nächstgelegenen Anlagenstandort entfernt und ist durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stark betroffen.

Die genannten Entschädigungsbeträge sind ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlage wertgesichert, jedoch nicht ab dem Datum der Vertragserrichtung. Die Teuerung der letzten 10 Jahre bleibt daher unberücksichtigt. Der Vertragstext wurde vom Windkraftbetreiber aufgesetzt.

Am 13.02.2015 stimmt der Gemeinderat von Sallingberg über die Flächenwidmung der Anlagenstandorte ab. Anzumerken ist, dass der Hauptort Sallingberg etwa 5 km vom Projektgebiet entfernt liegt und aufgrund der Topografie keine Blickbeziehungen zu den Anlagen bestehen. Die Bürgerinitiative Unser Lebensmittelpunkt bringt eine umfangreiche Stellungnahme ein und wendet sich auch direkt an alle Gemeinderäte. Die Bedenken betreffen unter anderem die zu erwartenden Schallimmissionen in den am Mindestabstand liegenden Ortschaften, den Eingriff in die einzigartige Landschaft des Waldviertler Hochlandes und die Angst vor einer Umzingelung von ganzen Ortschaften mit Großwindkraftanlagen, falls dem ersten Projekt weitere folgen würden. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wird durch 155 Unterschriften gestützt. Trotzdem wird die Flächenwidmung durch den Gemeinderat mit 3 Gegenstimmen beschlossen.

Ein ergebnisoffener Diskussions- und Entscheidungsprozess innerhalb der Gemeinde und die Einbindung der Bevölkerung wird durch diese Abstimmung verhindert.

Am 12.03.2015 stellt Mag. Benedikt Abensperg und Traun das Ansuchen um elektrizitätsrechtliche Bewilligung seines Projektes und es erfolgt die öffentliche Auflage vom 10.07.2015 bis 21.08.2015. Während dieser Auflage bringen 194 Personen Einwendungen vor und beantragten Parteistellung im Verfahren. Zur mündlichen Verhandlung kommt es dann im Mehrzwecksaal in Grainbrunn am 11.03.2016. Viele besorgte Anrainer und Bürger nehmen die Gelegenheit wahr, um Ihre Bedenken auch persönlich in das Verfahren einzubringen. Die Verhandlung beginnt um 9:00 Uhr und dauert bis nach Mitternacht.

Die Themen der Anrainer sind vor allem das Waldbrandrisiko, Gefahren durch Eiswurf und die Immissionen durch Schattenwurf und Schall. Bei der Schalltechnik wird im Zuge der Verhandlung bekannt, dass die Schalltechnische Untersuchung im Zeitraum zwischen Auflage und Verhandlung aufgrund von Beanstandungen des lärmtechnischen Amtssachverständigen DI Josef Pröstler grundlegend überarbeitet werden musste. Der Parameter der Oberflächenrauhigkeit wurde im aufgelegten Dokument um das 10-fache zu hoch angesetzt. Durch diesen Fehler oder Trixerei wurde die Lärmimmission durch die Windkraftanlagen günstiger bzw. leiser dargestellt. Aufgrund der erforderlichen Korrektur der Berechnungen können die Anforderungen der Checkliste Schall bei diesem Projekt an den Immissionspunkten in Grainbrunn und in Rappoltschlag nicht mehr erfüllt werden, obwohl der Antragsteller die Anlagen auf Rotorblätter mit sog. Sägezahnkanten nachgebessert hat.

Obwohl die Checkliste Schall nicht erfüllt ist, wird bei diesem Projekt seitens der Behörde kein schallreduzierter Betrieb vorgeschrieben!

Die Behörde erwartet von den Parteien ein Auftreten auf gleicher fachlicher Ebene, lässt diese aber im Unwissen über grundlegende Änderungen von Dokumenten im Zeitraum zwischen der Auflage und Verhandlung!

Die Bedürfnisse des Ambulatoriums in Grainbrunn, wo schwer behinderte Kinder und Jugendliche therapiert werden, werden im gesamten Verfahren nicht berücksichtigt. Die Entfernung der Krankenanstalt zur nächstgelegenen Windkraftanlage beträgt lediglich 1.400 Meter!

Das Ambulatorium (sanitätsbehördlich bewilligte Krankenanstalt) bringt innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme ein und ist daher im Verfahren präkludiert. Das Gutachten des Amtssachverständigen für Umwelthygiene Dr. Michael Jungwirth bezieht sich auf ein „gesundes, normal empfindendes Kind und auf einen gesunden, normal empfindenden Erwachsenen“.

Cerebral gestörte und mehrfachbehinderte Kinder werden im Verfahren nicht berücksichtigt!

Gegen den elektrizitätsrechtlichen Genehmigungsbescheides vom 30.11.2016 bringen zahlreiche Parteien eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Die entsprechende mündliche Verhandlung erfolgt am 15.05.2018. Es ergeben sich wieder Unstimmigkeiten beim Schalltechnischen Gutachten. Letztendlich werden jedoch sämtliche Beschwerden vom LVWG in St. Pölten abgewiesen.

Im Jahr 2015 wird von Mag. Abensperg und Traun auch die naturschutzbehördliche Genehmigung beantragt. Die NÖ Umweltanwaltschaft bringt eine Stellungnahme zu den Themen Landschaftsbild und ökologische Funktionsfähigkeit im betroffenen Lebensraum ein und sieht die „Genehmigungsfähigkeit des verfahrensgegenständlichen Projektes“ nicht gegeben.

Der von der Bürgerinitiative Unser Lebensmittelpunkt beauftragte Sachverständige DI Karl Grimm verweist in seiner Fachstellungnahme unter anderem auf die fehlende Beurteilung der Überschneidungseffekte durch den Windpark Grafenschlag und die nicht nachvollziehbare Beurteilung „keine erhebliche Beeinträchtigung“ des Landschaftsbildes durch den von der Behörde berufenen nicht amtlichen Sachverständigen DI Thomas Knoll.

Dr. Leopold Sachslehner, ebenfalls von der Bürgerinitiative beauftragt, verweist auf erhebliche Lücken bei der Kartierung verschiedener Vögel und ebenfalls auf die fehlende Beurteilung von kumulativen Auswirkungen durch den Windpark Grafenschlag. Es wird auch explizit auf mögliche Vorkommen des Schwarzstorchs hingewiesen.

Die im Verfahren tätigen Sachverständigen DI Thomas Knoll (Landschaftsbild) und Mag. Angelika Kirtz (Ökologie) weisen die Bedenken zurück und so wird das Projekt am 01.08.2016 mit Bescheid der BH Zwettl naturschutzbehördlich bewilligt.

Am 28.01.2020 stellt die mittlerweile aus der Taufe gehobene Windenergie Sallingberg GmbH (im Eigentum von Mag. Benedikt Abensperg und Traun) folgenden Änderungsantrag: Die Type der Windräder soll von Vestas V126 auf Vestas V150 geändert werden. Die Höhe soll nunmehr 244 Meter anstatt 200 Meter betragen. Die Gemeinde Sallingberg soll pro Anlage und Jahr 15.000 Euro statt 10.000 Euro erhalten und die Gemeinde Waldhausen 7.500 Euro statt 5.000 Euro. Die Gemeindevertreter stehen dem Änderungsantrag dementsprechend wohlwollend gegenüber und bewerben diesen in ihren Amtlichen Mitteilungen mit vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Werbetexten.

Zuvor versucht die Windenergie Sallingberg GmbH noch die Änderung mittels Feststellungsverfahren ohne weitere Information der Bevölkerung und ohne Parteiengehör durchzuboxen, was jedoch an der Behörde scheitert.

Nach bekannt werden der neuen Pläne geht ein Aufschrei durch die besorgte Bevölkerung. Innerhalb der Auflagefrist werden weit über 400 Stellungnahmen bei der WST1 in St. Pölten eingebracht!

Diesmal befindet sich auch eine Stellungnahme des Ambulatoriums in Grainbrunn darunter. Nach einem guten Jahr zieht die Windenergie Sallingberg GmbH den Antrag am 23.02.2021 wieder zurück.

Der am 03.06.2020 eingebrachte naturschutzrechtliche Änderungsantrag auf Vestas V150 wird ebenfalls wieder zurückgezogen.

Im Juli 2020 beobachtet ein Jäger eine erfolgreiche Schwarzstorch-Brut bei Moniholz. Der Horst befindet sich in einer Entfernung von knapp über 3.000 Metern zum nächstgelegenen geplanten Windkraftanlagenstandort.

Am 17.08.2020 wird die Parzelle neben dem Horstbaum durch einen Harvester vollständig geschlägert. Der Horstbaum wird dadurch zur Hälfte freigestellt. Die Störche flüchten sich während der Arbeiten auf eine Wiese am Waldrand. Durch das Einschreiten der Naturschutzabteilung RU5 am 18.08.2020 können die Schlägerungen nicht mehr verhindert werden.

Im Zuge eines Gesprächs am 18.08.2020 teilt Umweltanwalt Mag. Thomas Hansmann mit, dass das Projekt aufgrund der neuen Erkenntnisse und der dadurch geänderten artenschutzrechtlichen Situation aus seiner Sicht nicht mehr genehmigt werden kann. Darüber hinaus fordert er eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ein.

Diese Rechtsmeinung wird vom Antragsteller in Sallingberg nicht geteilt. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wird nicht beantragt. Die Forderung der NÖ Umweltanwaltschaft verläuft sich somit im Sand.

Die Schwarzstörche kommen seither jedes Jahr wieder und brüteten immer erfolgreich!

Am 09.09.2020, als der Schwarzstorch in Moniholz bereits bekannt ist, beginnt die Windenergie Sallingberg GmbH mit umfangreichen Rodungen im Wald.

Erstmals in Niederösterreich erfolgen Rodungen zugunsten von Windrädern in einem geschlossenen Waldgebiet!

Über 100 Bürgerinnen und Bürger reagieren coronabedingt mit einem stillen Protest. Der Betreiber setzt die Arbeiten unvermindert fort und entfernt auch alle Wurzelstöcke von den betroffenen Flächen.

Am 14.12.2020 meldet der Betreiber den Baubeginn, obwohl im eigentlichen Sinn nur Rodungen durchgeführt wurden. Die Meldung dieses Pseudo-Baubeginns erfolgt, um einer Verfristung der naturschutzrechtlichen Bewilligung zu entgehen.

Der Windpark Sallingberg ist daher von Rechts wegen seit Dezember 2020 eine Baustelle!

Außer den Rodungen wurden im Wald tatsächlich auch einige zwecklose Hügel aufgeschüttet. Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl nimmt die Anzeige des Pseudo-Baubeginns jedenfalls entgegen.

Am 01.03.2021 berichtet die NÖN dass sich Mag. Benedikt Abensperg und Traun als Betreiber von dem Projekt verabschiedet. Er verkauft seine Windenergie Sallingberg GmbH an die ECOWIND aus Kilb, welche im Eigentum der deutschen BayWa AG steht. ECOWIND hat sich offensichtlich darauf spezialisiert, fertig geplante Windkraftprojekte, bei denen dem ursprünglichen Projektwerber die Luft ausgeht, günstig aufzukaufen und dann umzusetzen.

Da gegenüber dem vom Antragsteller beauftragten und bezahlten naturschutzfachlichen Gutachter Dr. Andreas Traxler in der Zwischenzeit offensichtlich kein Vertrauen mehr besteht, lässt die BH Zwettl als Naturschutzbehörde in der Brutsaison 2021 eine unabhängige und objektive Raumnutzungsanalyse für die Projektgebiete der Windparks Sallingberg und Grafenschlag durchführen. Den Auftrag erhält Mag. Pollheimer. Die Kosten werden von der Behörde übernommen.

Die Raumanalyse, welche über mehrere Monate hinweg durchgeführt wird, bringt umfangreiche Ergebnisse über die ornithologischen Aktivitäten in diesem Gebiet. Außer dem bereits bekannten Schwarzstroch werden noch andere geschützte Vögel gesichtet. Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Fischadler, Wiesenweihe, Kornweihe, Rohrweihe, Wanderfalke, Wespenbussard, Weißstorch, Waldschnepfe, Uhu, Sperlingskauz, Raufußkauz und Waldkauz. „Mehr kann man nicht finden!“

Die Umweltorganisation Pro Thaytal bringt am 03.06.2022 einen Antrag auf Parteistellung im laufenden Naturschutzverfahren ein. Dieser wird am 12.12.2022 mit der Begründung es seien keine Schutzgüter betroffen zurückgewiesen. Die Umweltorganisation erhebt dagegen Beschwerde beim LVWG mit dem Argument es seien sehr wohl Schutzgüter betroffen. Das Verfahren ist anhängig.

Die wiederholten Anträge der Windenergie Sallingberg auf Verlängerung der naturschutzbehördlichen Bewilligung werden schließlich am 10.08.2022 von der BH Zwettl abgewiesen. Das bereits in Bau befindliche Projekt verfügt fortan über keine Bewilligung mehr.

Bereits vor der Abweisung des Fristverlängerungsantrages beginnt die Windenergie Sallingberg mit der Vorbereitung eines neuen Antrags, welcher zusätzlich ein Maßnahmenkonzept für den Schwarzstorch, die bereitblättrige Stendelwurz und diverse Röhrichtbestände enthält. Dieser Antrag mündet am 21.04.2023 in einen neuen Bewilligungsbescheid.

Es wird also so lange angesucht und herumgedoktert bis man eine Bewilligung erhält!

Im Oktober 2023 setzt die Windenergie Sallingberg ihre Salamitaktik fort und beginnt mit der Umsetzung des eingereichten Maßnahmenkonzeptes. Dies beinhaltet das Umsetzten der breitblättrigen Stendelwurz und von Röhrichtbeständen. Außerdem sind darin die Vernässung einiger Wiesen in Moniholz enthalten. Die erforderlichen Wiesenflächen wurden unter anderem vom Sohn des Bürgermeisters und von einem geschäftsführenden Gemeinderat angepachtet.

Ein weitere Bauführung ist nicht möglich, da kein rechtskräftiger Forstbescheid vorliegt. Im Zuge des neuen Antrages um naturschutzrechtliche Genehmigung gab der Antragsteller an, die zu rodenden Flächen müssten „geringfügig“ erhöht werden. Anstatt 6,5 ha wären nun 9,6 ha zu roden. Dies einspricht einer Steigerung von 47%!

Das Projekt „Windpark Sallingberg“ führt unter anderem auch zur Gefährdung des sozialen Gefüges der örtlichen Gesellschaft. Diese ist in Unterstützer und Gegner gespalten. Darüber hinaus wurde wertvoller Naturraum zerstört. Die Zerstörung des einzigartigen Landschaftsbildes droht genauso wie eine Umzingelung von ganzen Ortschaften durch weitere Windindustrie-Projekte.

Die IG Waldviertel und die Bürgerinitiative Unser Lebensmittelpunkt fordern den Stopp dieses Pleiten, Pech und Pannen-Projektes durch die NÖ Landespolitik!

Bürgerinitiative Unser Lebensmittelpunkt
im November 2023


Artikel Bezirksblätter vom 17. Februar 2021; „Geplanter Windpark hängt in den Seilen“

Windenergieunternehmer Abensperg und Traun gefährdet Tiere der „Roten Liste“ und beginnt neues Projekt mit illegalen Rodungen

Heuer im Sommer konnte eine äußerst erfolgreiche Brut des Schwarzstorchs im Gebiet des geplanten Windparks Sallingberg nachgewiesen werden. Das Projekt steht daher im Konflikt mit dem NÖ Artenschutz.
Ungeachtet dessen hat Windkraftbetreiber Abensperg und Traun sein Projekt mit umfangreichen Baumfällungen kurzfristig begonnen und forciert das Projekt mit großem Druck. Noch ausständige Servitute von Anrainern werden durch tägliche Telefonanrufe von Rechtsvertretern und Aufforderung zur Unterschrift „erpresst“.

Wenn die Betriebsgenehmigung aufgrund des Artenschutzes scheitert könnte hier ein Zwentendorf im Wald entstehen. Während der Brutzeit der Schwarzstörche von März bis August ist aufgrund des Tötungsverbots der streng geschützten Tiere der Betrieb der Rotoren jedenfalls auszuschließen.

Die IG Waldviertel, NGO’s und die örtlichen Bürgerinitiativen fordern einen sofortigen Projektstopp! Der Zerstörung von intakter Natur in einem geschlossenen Großwaldgebiet zum Zweck der Errichtung eines möglichen Industriefriedhofs darf nicht mehr länger zugeschaut werden.

Video (YouTube): Waldrodungen für Windkraftindustrie – ein Irrweg
Quelle: APA OTS0056, 22. Sep. 2020, 10:12

Protestmarsch am 20. September 2020 in Sallingberg



Im laufenden Verfahren haben über 400 Bürgerinnen und Bürger aus den umliegenden Ortschaften schriftliche Einwendungen eingebracht und Parteistellung beantragt. Unterschriftenlisten zeigen in einzelnen Ortschaften klare Mehrheiten gegen den Windpark Sallingberg.

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