Waldnutzung

Bis jetzt war die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Wald in NÖ nicht zulässig.

Ein folgenschwerer Beschluss gefährdet diesen bisher geschützten Bereich:

Im Rahmen des am 17.11.2011 beschlossenen „NÖ Energiefahrplan 2030“ erfolgte von den Mitgliedern der NÖ Landesregierung das Bekenntnis zur Nutzung der Windenergie in Wirtschaftswäldern.

Das widerspricht den bis jetzt geltenden Regeln der Waldnutzung:

Die „Österreichische Waldstrategie 2020+“ fordert eine Erhaltung, Verbesserung und Widerherstellung der Waldbiodiversität auf der gesamten österreichischen Waldfläche.

Die österreichische Waldpolitik ist der Nachhaltigkeit auch im Sinne internationaler Vereinbarungen verpflichtet:

Die Absicht Windkraftwerke in Wirtschaftswäldern zu errichten widerspricht der EU-Waldstrategie, da für den Kraftwerksbau Flächen gerodet, versiegelt und der industriellen Nutzung zugeführt werden.

Die Generalversammlung der vereinten Nationen (UNO) mit ihren 193 Mitgliedstaaten bekennt sich dazu, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Werte aller Arten von Wäldern zum Wohle gegenwertiger und künftiger Generationen zu erhalten und zu verbessern.

Weitere internationalen Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist:

Konvention über Biologische Vielfalt, Ramsar Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete, Bonner Konvention über wandernde Tierarten, Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), Berner Konvention, FFH Richtlinie.

Rodungen von Waldflächen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen im öffentlichen Interesse liegen.

Der Naturschutz darf nicht der Energiewirtschaft untergeordnet werden. Der ökologische, ökonomische und klimaschützende Wert der Wälder übersteigt den wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen der darin geplanten Windkraftwerke bei weitem.